Gutachten und Preise

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Für mich als Gutachter für Immobilien ist es besonders wichtig, dass ich das Gutachten Ihrer Immobilie zu fairen Preisen erstelle. Ich biete Ihnen, je nach Ihren Anforderungen 3 attraktive Preismodelle. Was kostet ein Immobiliengutachten? Bei mir erhalten Sie konkrete Preise.

* Kosten für ein Drei- oder Mehrfamilienhaus: 714€ (inkl. MwSt.)
* Kosten für ein gewerblich genutztes Objekt: 833€ (inkl. MwSt.)

Sollte das Grundbuch der zu bewertenden Immobilie belastet sein durch ein Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch oder anderer Belastungen zugunsten Dritter, wird die Berechnung dieses Rechtes mit zusätzlich 119,00 € inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19 % vereinbart.

Meine Gutachtenleistungen als zertifizierter Bausachverständiger für bebaute und unbebaute Immobilien werden nach dem JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetzt) abgerechnet.

Das genaue Honorar für ein Gutachten richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Umfang der Bewertung. Rechte und Belastungen (wie z.B. Erbbaurecht, Wegerecht, Wohnrecht usw.) werden separat aufgrund des Mehraufwandes berechnet.

Die Kosten eines Gutachtens resultieren nicht zuletzt aus der Tatsache, dass der Gutachter viele Stunden an den erforderlichen Recherchen, der Ausfertigung des Gutachten (im Schnitt 50 Seiten), den Berechnungen und der textlichen Fassung sowie der Begründung der Ergebnisse arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen, Auskünfte und Informationen beschaffen muss (siehe auch Unterlagen Checkliste).

Die Recherchen bei durchschnittlich neun Behörden (Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltamt, Vormundschaftsgericht u.a.) ist mit ein Grund dafür, dass die Auftraggeber nicht selten 2 bis 4 Wochen auf die Fertigstellung ihres Gutachtens warten müssen.

Meine Angebote für sie

Verschiedene Gutachten im Überblick

Kaufberatung

357
(inkl. MwSt.)
  • Ortstermin
  • fachkundige Beratung
  • Feststellung von Renovierungs- und Sanierungsstau

Kurzgutachten

ab 699*
(inkl. MwSt.)
  • Ortstermin
  • 1 Berechnungsverfahren für eine Eigentumswohnung oder ein Ein-/Zweifamilienhaus
  • Auskunft über den Verkehrswert
  • Schriftliche Ausarbeitung (25-35 Seiten), gebunden und gesiegelt
  • Fotodokumentation

Langgutachten

Individuelles Angebot
  • Ortstermin
  • 2 Berechnungsverfahren
  • Anforderung und Analyse von Bau- und Altlasten, Grundakte, Erschließungskostenbetrag, grundbuchtechniche Situation
  • schriftliche ausführliche Ausarbeitung (50-100 Seiten), gebunden und gesiegelt
  • Fotodokumentation

JVEG

Ersatz von Kosten und Aufwendungen (in Anlehnung an §§ 5,6,7 und 12 JVEG)

Als Ersatz von Kosten und Aufwendungen sind zusätzlich zu zahlen:

1. die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Bahn (1. Wagenklasse) einschließlich der Auslagen für Platzreservierungen und der Beförderung des notwendigen Gepäcks – analog § 5 Abs. 1 JVEG

2. die Fahrtkosten für die Benutzung eines KFZ  in Höhe von 0,50 € zzgl. regelmäßig anfallender Barauslagen wie Park- oder Mautgebühren etc. – analog § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG

3. die für die Vorbereitung und die Erstattung des Gutachten aufgewendeten notwendigen besonderen Kosten, einschließlich der insoweit notwendigen Aufwendungen für Hilfskräfte (das sind Personen, die der Sachverständige für Immobilien für Arbeiten braucht, die er zur Erfüllung des ihm erteilten Auftrags ohne fremde Hilfe sonst selbst leisten müsste; der Höhe nach ist der volle Aufwendungsersatz zu erstatten, allerdings unter der Maßgabe der Nachprüfbarkeit bzgl. der Notwendigkeit der Hinzuziehung als auch der Angemessenheit der gezahlten Vergütung – analog § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG

4. die Aufwendung der im Immobiliengutachten verwendeten Lichtbilder. Der erste Abzug oder Farbausdruck wird mit je 2,00 € vergütet – analog § 12 Abs. 1 Nr. 2 JVEG

5. die Aufwendung der im Immobiliengutachten verwendeten Lichtbilder. Für jeden weiteren Abzug oder Farbausdruck werden je 0,50 € analog § 12 Abs. 1 Nr.2 JVEG vergütet.

6. die Aufwendungen für die Erstellung des schriftlichen Immobiliengutachten (Original) pro Seite 2 € – analog § 12 Abs. 1 Nr. 3 JVEG

7. die Kosten für die Anfertigung von Ablichtungen (Kopien) mit 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten der Abschrift(en) und je 0,15 € ab der 51. Seite der Abschrift(en) und für die Anfertigung von Farbkopien 2,00 € je Seite – analog § 7 Abs. 2 JVEG

8. für die Überlassung elektronischer Dateien anstelle der hier unter Nr. 7 genannten Ablichtungen wird je Datei 2,50 € berechnet – analog § 7 Abs. 3 JVEG

9. für die Abwesenheit vom Wohn- oder Geschäftssitz des Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien wird ein TZagegeld (Terminsort ist eine andere politische Gemeinde als der Wohn- oder Geschäftssitz des Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien) – von 6 € für mindestens 8 Stunden Abwesenheit, von 12 € für mindestens 14 Stunden Abwesenheit und von 24 € für mindestens 24 Stunden Abwesenheit – analog § 6 Abs. 1 JVEG

10. die auf die Kosten und Aufwendungen und das Honorar – entsprechend dem  Umsatzsteuergesetz jeweilige entfallende Umsatzsteuer – analog § 12 Abs. 1 Nr. 4 JVEG

Persönlicher Kontakt

Schreiben Sie mir und vereinbaren einen persönlichen Termin