Die Grundlagen erklärt

Was ist ein Immobiliengutachten?

Mein Ziel ist es Ihnen mit meinen Gutachten zu helfen. Aber was ist überhaupt ein Immobiliengutachten? Wofür benötigen Sie Gutachten für Ihre Immobilien und Grundstücke?

Ein Immobiliengutachten ist eine objektive, unabhängige Bewertung ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks. Bei der Ermittlung des Wertes ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks  greife ich auf mein Fachwissen und langjährige Erfahrung als Gutachter und Immobilienmakler zurück.

Bei gerichtlichen oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen können meine unabhängigen Gutachten den Wert der Immobilie festlegen und so weitere Streitigkeiten vermeiden.

Ich erstelle für Sie Immobiliengutachten beispielsweise bei:

  • Ehescheidung, Gütertrennung, Vermögensübersicht
  • Nachlassbewertung, Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Steuerliche Bewertungsfragen
  • u.v.m.

Sie möchten eine Immobilie kaufen? Herzlichen Glückwunsch. Der Kauf einer Immobilie ist oft eine Lebensinvestition. Ein Gutachten sichert sie vor dem Kauf zusätzlich ab: Ich erkenne Baumängel, Baulasten und kann die Lage korrekt bewerten. So gehen Sie kein Risiko ein, dass sie möglicherweise zuviel bezahlen.

Ihre Immobilie soll verkauft werden oder Sie möchten einfach den Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes erfahren? Durch mein Immobiliengutachten erhalten Sie gute Verkaufsargumente und können sich sicher sein, dass sie nicht unter Wert verkaufen.

Ein Gutachten kann auch für Beleihungswertermittlungen für Banken, Sparkassen und Versicherungen verwendet werden. Durch meine Beauftragung können Sie so Fehleinschätzungen vermeiden.

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie ein Gutachten benötigen? Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne, das korrekte Gutachten auszuwählen.

Die Grundlagen erklärt

Wofür ein Gutachten?

Mein Sachverständigenbüro erstellt Immobiliengutachten (den Verkehrswert) für:

  • unbebaute Immobilien
  • bebaute Immobilien
  • grundstücksgleiche Rechte
  • Rechte und Belastungen am Grund und Boden
  • Wertermittlung einer Immobilie in Sonderfällen

Verkehrswert (Definition nach § 194 BauGB):

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ermittlung des Verkehrswerts 

(Auszug aus der Wertermittlungsverordnung – WertV § 7)

(1) Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14), das Ertragswertverfahren (§§ 15 bis 20), das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 25) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt (§ 3 Abs. 3) zu bemessen. Sind mehrere Verfahren herangezogen worden, ist der Verkehrswert aus den Ergebnissen der angewandten Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen.

(2) Die Verfahren sind nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung (§ 2) unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls zu wählen; die Wahl ist zu begründen.

Die Grundlagen erklärt

Ablauf Ihres Gutachtens

1. Vorgespräch

  • Klären aller Fragen und Wünsche des Auftraggebers


2. Sachverständigenvertrag

  • Festlegung des Wertermittlungsobjektes
  • Festlegung des Wertermittlungsstichtages
    (Tag für den der Verkehrswert ermittelt werden soll)
  • Festlegen der Anzahl der Gutachtenausfertigungen
  • Honorarvereinbarungen
  • Prüfen der bereits vorhandenen und noch zu beschaffende Unterlagen
  • Termin für Ortsbesichtigung vereinbaren
  • Vollmachterstellung für die Einsicht grundstücksbezogener Informationen bei infragekommenden Stellen


3. Ortsbesichtigung

  • Objektbesichtigung
  • Fotografieren
  • Kontrollmessungen

4. Informationsbeschaffung

  • Mietverträge + ortsübliche Mietpreise
  • Ortsübliche Baupreise
  • Grundbuchdaten
  • Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
  • Bodenwerte
  • Vergleichskaufpreise
  • Katasterdaten
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauplanungs- und öffentliches Recht
  • Besondere Umstände wie z.B. geplante Umnutzung, Gebäudeerweiterung, bestehende Ansprüche usw.

5. Erstellung des Gutachtens

  • Auswertung aller zur Verfügung stehenden Informationen

Persönlicher Kontakt

Schreiben Sie mir und vereinbaren einen persönlichen Termin