Der Verkehrswert ist das Ergebnis einer sorgfältigen Objekterfassung. Dabei geht es nicht nur um die Beschreibung der Bausubstanz und der äußeren Ausstattungsmerkmale, sondern auch um die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, die nachbarschaftsrechtlichen Beschränkungen, öffentlichrechtliche Bestimmungen, die Lage, zukünftiger Entwicklung oder geplantem Rückbau, die Umwelt einschließlich ggf. vorhandener Altlast-Verdachte oder -Belastungen, die Erschließung, die rechtlich zulässige Nutzbarkeit, die Grundstücksgestalt und vieles mehr. Der Sachverständige muss deshalb neben den allgemeinen Immobilienmarktdaten, dem Grundstücksmarktbericht und den Bodenrichtwertkarten ständig alle bewertungsrelevanten Informationen sammeln und auswerten. Für die Beschaffung der unmittelbar zum Bewertungsgrundstück gehörenden oder mit dem Bewertungsgrundstück verbundenen Unterlagen ist in der Regel der Auftraggeber eines Gutachtens zuständig. Als Immobiliengutachter bin ich Ihnen gerne bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen behilflich. Dazu gehören insbesondere:
Grundbuchauszug
Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhält man bei den Grundbuchämtern. Der in einem Gutachten zugrunde gelegte Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 3 Monate sein.
Flurkarte
Die Flurkarte bekommen Sie bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen.
Bauplanungsrechtliche Auskunft
Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Der Bodenwert ist in erheblichem Maße von der planungsrechtlichen Zulässigkeit abhängig.
Bauakte
In der Bauakte findet sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen- Berechnungen.
Wohn- und Nutzflächen sowie Kubatur-Berechnungen
Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche abhängen und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur des Gebäudes, sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.
Mietverträge
Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt.
Anliegerbescheinigung
Sie werden von den Tiefbauverwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt.
Baulastauskunft
Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von bei den Kreisverwaltungen ausgestellt.
Altlastauskunft
Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise.
Auskunft aus der Denkmalliste
Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.
Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau
ist ein Bescheid der Bewilligungsbehörde über die Bindungsfrist und nach Rückzahlung der öffentlichen Darlehen über die Nachbindungsfrist erforderlich. Zuständig sind in der Regel die Wohnungsämter der Gemeinden oder die Wohnungsbauförderungsanstalt der Länder.
Bei Eigentumswohnungen und Teileigentum
ist die Vorlage der vollständigen Teilungserklärung sowie ggf. des Aufteilungsplans und der Gemeinschaftsordnung erforderlich, des weiteren der Wirtschaftsplan, die Nebenkosten- Abrechnung und Kopien der letzten beiden Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Baugenehmigung
Insbesondere für Außenbereichsgrundstücke nach § 35 BauGB, aber auch in vielen anderen Fällen ist die Vorlage der Baugenehmigung einschließlich sämtlicher Ergänzungen unverzichtbar. Sie bestimmt den Eigentumsinhalt und damit die Werthaltigkeit des Grundstücks.
Bei Hotels und Gastronomieobjekten
ist die Vorlage der Konzession erforderlich. Der Umfang der zugelassenen Aktivitäten hat eine große Bedeutung für den Wert einer solchen Immobilie. Das gleiche gilt auch für Abbaubetriebe und eine Reihe anderer gewerblicher Nutzungen. Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten u.ä werden die zugrunde liegenden Verträge und Nachträge benötigt.
Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten u.ä
werden die zugrunde liegenden Verträge und Nachträge benötigt.